Hygieneplan der Grundschule am Vierrutenberg

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Hygieneplan der Grundschule am Vierrutenberg

  1. Einleitung
  2. Basishygiene in den Gebäuden und Außenanlagen
    2.1 Müllentsorgung
    2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich
    2.3 Raumklima und Lüftung
    2.4 Hygiene in der Sporthalle
  3. Schulreinigung
    3.1 Allgemeine Vorgaben zur Schulreinigung
    3.2 Sanitäre Anlagen
  4. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren
    4.1 Personenbezogene Hygiene
    4.1.1 Händewaschen
    4.2 Hygiene im Gebäude
    4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial
    4.2.2 Lese- und Freiarbeitsecken, Bücherei
    4.2.3 Garderoben und Hausschuhe
  5. Umgang mit Infektionskrankheiten
    5.1 Belehrung
    5.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung
    5.3 Läusebefall
    5.4 Meldepflicht der Schule
  6. Erste Hilfe
    6.1 Erste-Hilfe-Kästen
    6.2 Erste-Hilfe-Kurse
    6.3 Zuständigkeiten
  7. Einleitung

Ziel des Infektionsschutzgesetztes und des darauf basierenden Hygieneplanes ist es , übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen und Bedienstete, insbesondere aus den §§ 33 bis 36 Infektionsschutzgesetz (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen).
Der nachfolgende Hygieneplan entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen.

  1. Basishygiene

2.1 Müllentsorgung

Abfallbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. In jedem Klassenraum gibt es einen Müllbehälter für die Restmüllentsorgung.

2.2 Hygienevorgaben für den Außenbereich

Auf dem Schulhof gibt es 8 Behälter für den, während der Hofpausen anfallenden Restmüll.
Außerdem gibt es eine gelbe Tonne für Kunststoff, zwei blaue Tonnen für Papier und eine große graue Tonne für Restmüll, sowie eine Biotonne für Essensabfälle die 1x wöchentlich geleert wird. Die Schulkinder werden dazu angehalten werden, ihren Pausensnacks nach Möglichkeit in wiederverwertbaren Dosen mitzubringen. Sollte doch Müll anfallen, entsorgen sie diesen in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern, die täglich vom Hausmeister geleert werden. Außerdem gibt es einen wöchentlich wechselnden Hofdienst, der heruntergefallenen Müll mit Hilfe von Zangen aufsammelt und in die Behälter entsorgt.

2.3 Raumklima und Lüftung

Die Lüftung der Klassenzimmer, die Räume der eFöB (im Pavillon), sowie in der Mensa ist über Fenster ist gewährleistet.
Die Lüftung der Klassenräume, die Räume der eFöB und der Mensa liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte und Erzieher*innen (Stoßlüften nach Bedarf). Sie soll regelmäßig erfolgen. An den Heizungen befinden sich Regler, mit denen die Raumtemperatur durch die Lehrkräfte angepasst werden kann.
Die Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage erfolgt durch den Schulträger.

2.4. Hygiene in der Turnhalle

Die Halle ist nur mit Turnschuhen mit heller abriebfester Sohle und in Sportkleidung zu betreten.
Die Reinigung im Turnhallenbereich und in den Umkleideräumen liegt im Verantwortungsbereich der Reinigungsfirma. Eine Lüftung der Turnhalle über die oberen Fenster ist gewährleistet und liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte.

  1. Schulreinigung

3.1 Allgemeine Vorgaben

Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der eine Reinigungsfirma benennt. Die erfolgte Reinigung wird täglich durch den Hausmeister kontrolliert. Es wird nach dem vom Schulträger erstellten Plan in verschiedenen Rhythmen gereinigt. Die Reinigung der Fenster und Rahmen obliegt dem Schulträger mit der Beauftragung einer Reinigungsfirma. Einmal jährlich findet eine Grundreinigung statt.
Die Klassenräume, die Räume der eFöB und der Mensa sind so zu hinterlassen, dass eine gründliche Reinigung (Säubern der Regale und sonstige Einrichtungsgegenstände), sowie die Aufarbeitung der Fußböden möglich ist. Den Schulkindern sind dann alle Sachen mit nach Hause zu geben.
Da wir in der SAPh eine Hausschuhordnung haben, sind diese von den Schulkindern in den Unterrichtsräumen zu tragen und nach Schulschluss auf den dafür vorgesehenen Regalen abzustellen.

3.2 Sanitäre Anlagen

Die Anlagen sind nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes ausgestattet. Es sind Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden. Toilettenpapier ist in den Toiletten angebracht. Es ist eine Anleitung zum Händewaschen in den Schülertoiletten angebracht.

  1. Schulinterne allgemeine Hygieneverfahren

4.1 Personenbezogene Hygiene

4.1.1 Hände waschen

Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus.
Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung sind Handwaschplätze, ausgestattet mit fließendem Wasser, sowie Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtüchern und Abwurfbehältern.
Waschbecken befinden sich in den Toiletten, im Nawi-Vorbereitungsraum, im Kunstraum, im Sekretariat, im Pavillon, in der Mensa und im Lehrerzimmer. Hier befinden sich Direktspender für Seife, Einmalhandtücher und ein Papierkorb.
Im Unterricht wird folgendes Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:
Hände müssen gewaschen werden
• nach jeder Verschmutzung
• nach Reinigungsarbeiten
• nach Toilettengängen bzw. –benutzung
• vor dem Umgang mit Lebensmitteln
• vor der Einnahme von Speisen
• nach Tierkontakt
Die Hände werden mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife gewaschen, auch zwischen den Fingern.

4.2 Hygiene im Gebäude

4.2.1 Bevorratung von Hygienematerial

Bestimmte Situationen (zum Beispiel Erbrechen) machen es notwendig, dass Hygienematerial sofort verfügbar ist. Wir haben darum folgenden Artikel für jeden Raum angeschafft:
Kunststoffbox mit allen Materialen zum Eigenschutz und zum Säubern (Katzenstreu, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken).

4.2.2 Lese- und Freiarbeitsecken, Bücherei

In Lese- und Freiarbeitsecken, sowie im Pavillon, ist der Kontakt zu den Materialien und Gestaltungselementen (z. B. Kissen, Matratzen, Teppiche) besonders eng. Aus diesem Grunde sind hier die Hygienemaßnahmen intensiv zu beachten; sie liegen in der Verantwortung der initiierenden Lehrkraft (i. d. R. Klassenlehrkraft und Klassenerzieher*in).
Lese- und Freiarbeitsecken, sowie Bau- und Spielecken im Pavillon, sind:
… täglich von Schülern aufzuräumen und zur Grundreinigung vorzubereiten
… regelmäßig zu reinigen (ggf. abfegen, ausschlagen, saugen bei Polstern).

4.2.3 Garderoben und Hausschuhe

Mäntel und Jacken werden außerhalb des Klassenraumes in Spinden untergebracht, im Neubau in den Räumen, im Pavillon sind diese im Flur. Hausschuhe (Sandalen) zu tragen, ist in den Klassenräumen der SAPh Pflicht. Die Unterbringung der Straßenschuhe erfolgt klassenweise auf Schuhregalen.

  1. Umgang mit Infektionskrankheiten

5.1 Belehrung

Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren, hier jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten von der Schulleiterin belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben. Das Protokoll wird für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt.

5.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung

5.2.1 Lehrkräfte/pädagogisches Personal

Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der bzw. die Betroffene
verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu Betreuenden hat.
Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.

5.2.2 Schülerinnen/Schüler

Auch bei Schüler*innen ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.

5.3 Läuse

Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung kann dann durch entsprechende Aufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Festgestellter Kopflausbefall durch die erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schule. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so können E-Mails versandt werden.
Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs.5 ), diese Mitteilung gegenüber der Schule zu machen. Bei festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft oder Erzieher*in, sind die Eltern durch die Schule zu informieren. Das betroffene Kind ist temporär vom Unterricht auszuschließen. Es kann nach der Erstbehandlung den Unterricht wieder besuchen.

5.4 Meldepflicht

Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs.6.
Die Meldung erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung. Eine unverzügliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die Schulleitung ist notwendig, wenn Beschäftigte oder Schülerinnen (bzw. Sorgeberechtigte) der Schulleitung • das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1-3 IfSG (Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis A, Verlausung, Ausscheidung von Krankheitserregern wie z.B. Salmonellen) melden • zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind (zum Beispiel Brechdurchfall bei Schulveranstaltung) • wenn zwei oder mehr Schülerinnen in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die Neue Influenza hindeuten, dann hat gemäß § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.

Wir benötigen besonders zuverlässige Kontrollmechanismen. Deshalb wird die Klassenlehrkraft oder Erzieher*in, z.B. bei festgestelltem Läusebefall in der betroffenen Klasse unverzüglich eine Mitteilung mit Rückantwort an die Eltern mitgeben.

• Falls Influenza diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.
• Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der Influenza der Schule mitzuteilen. Wir bitten aber zum Wohl aller die Eltern um Kooperation.
• Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule abgeholt werden. Die Eltern werden telefonisch informiert. Sie sind außerhalb der Wohnung über Notfallnummern, die wir im Notfallordner und in der BLUSD verzeichnet haben, erreichbar.

Treten bei den Lehrkräften oder Erzieher*innen influenzaähnliche Symptome auf, sollten sie
schnellstmöglich telefonischen Kontakt zu ihrem Arzt aufnehmen. Falls in der Schule mehrere
Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der
spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Nur das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im
Einzelfall und Pandemiefall die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen.

  1. Erste Hilfe

6.1 Erste-Hilfe-Kästen

Erste- Hilfe-Kästen befinden sich im Sekretariat, im Beratungsraum, im Nawi-Raum, im Lehrerumkleide-
raum der Sporthalle, sowie im Pavillon und in der Mensa. sowie im Lehrerumkleideraum der Sporthalle. Kennzeichnung beachten! Des Weiteren ist ein Erste-Hilfe-Satz für Klassenfahrten vorhanden. Es sind ausschließlich Materialien etc. für die Erste Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen. Im Kühlschrank (Sekretariat) liegen Kühlkissen bereit. Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist gewährleistet.

Die Lehrkräfte und Erzieher*innen müssen alle Versorgungsfälle ins Verbandsbuch (Block der BGW) eintragen.
Für die regelmäßige Überprüfung auf Vollständigkeit und Haltbarkeit ist die Sekretärin in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Erste-Hilfe-Beauftragten zuständig.

6.2 Erste-Hilfe-Kurse

Schulleitung, Schulsekretärin, alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen haben die Erste-Hilfe-Ausbildung (gem. gesetzlicher Bestimmungen) absolviert. Der letzte Kurs fand im August 2019 statt, er wird turnusgemäß den Vorgaben entsprechend aufgefrischt.

6.3 Zuständigkeit

Lehrkräfte und Erzieher*innen leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.
Schulträger und Schulleitung sind für die Überwachung der Erste-Hilfe-Ausstattung verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass die Verbandkästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164 ausgestattet sind. Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich am Magnetboard unmittelbar in Telefonnähe im Lehrerzimmer (Hauptgebäude) und im Büro im Pavillon.

Stand: 8. September 2012 (Schulkonferenz)

Ergänzung „Hygieneplan Corona“ für die Grundschule am Vierrutenberg 12G20
(Überarbeitung Stand: 18.09.2020)

Dieser Plan konkretisiert den Musterhygieneplan Corona für Berliner Schulen und ergänzt den Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz.

Maskenpflicht
• Mit Betreten des Schulgeländes tritt eine Maskenpflicht in Kraft.
• Alle am Schulleben Beteiligten tragen einen Mund-Nasen-Schutz, außer auf dem Schulhof. Der Mund-Nasen-Schutz ist ansonsten auf allen Verkehrswegen zu tragen. Diese Regelung wird auch auf die eFöB angewandt.
• Jeder Schülerin führt 2 Ersatz-Mund-Nasen-Schutze bei sich. Dafür tragen die Sorgeberechtigten die Verantwortung. Haben Schülerinnen und/oder Mitarbeiterinnen ihren Mund-Nasen-Schutz vergessen, liegt im Sekretariat Ersatz parat. Von der Möglichkeit, sich einen Ersatz-Mund-Nasen-Schutz geben zu lassen.
• In den Verwaltungsräumen (Sekretariat, Büro SL, Büro stellv. SL) muss von Sekretärin, Schulleiterin und stellv. Schulleiterin kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, sofern sie in besagten Räumen vorwiegend alleine arbeiten.

Mindestabstand
• Wir geben allen Personen in der Grundschule am Vierrutenberg die Möglichkeit, Abstand zu halten, d.h. in allen Räumen im Alt- und Neubau und zwischen allen Anwesenden, den Schülerinnen, Mitarbeiterinnen und Eltern.
• Die Einhaltung des Mindestabstandes in der Mensa, sowie im Pavillon (während der Mittagsverpflegung) ist nicht möglich. Weiterhin kommt es dort zu Überschneidungen der Gruppen- bzw. Klassenverbände.
Alle Anwesenden verzichten auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln. • Alle Mitarbeiterinnen der Grundschule am Vierrutenberg sind den Schülerinnen gegenüber als verlässliche Vorbilder bei der Einhaltung des Mindestabstandes behilflich und sitzen oder stehen nicht nah beieinander. • Alle Mitarbeiterinnen achten darauf, die Schüler*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln aufzufordern und Strukturen zu schaffen.

Mittagessen
• Während des Anstellens ist von den Schülerinnen ihr Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Schülerinnen setzen sich zuerst mit Mund-Nasen-Schutz an den Esstisch und holen sich nacheinander das Essen an der Ausgabe ab.
• Während des Mittagessens wird nur Stückware (Obst und Gemüse) ausgegeben. Es gibt keine Frischkosttheke oder Selbstbedienung. Das Essen, die Getränke und das Besteck werden ausschließlich vom Caterer ausgegeben. Es gibt kein Schüsselessen.

Verlassen und Betreten des Schulgebäudes
• Nach Betreten des Schulgeländes ist von den Schülerinnen zügig der Unterrichtsraum aufzusuchen. • Vor dem Sekretariat befindet sich eine Markierung, der Eintritt erfolgt nur einzeln. Die Wartenden verbleiben vor der Tür, damit Lehrerinnen und Erzieher*innen Zutritt zum Sekretariat haben.

Händewaschen
• Möglichst regelmäßig, idealerweise also vor jeglicher Essenseinnahme, regelmäßig und situationsangemessen, insbesondere nach dem Toilettengang, Naseputzen, Husten und Niesen sowie nach dem Kontakt mit den Treppengeländern/Türgriffen sollen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.

Desinfektionsmittel
• Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.
• Schüler*innen die Desinfektionsmittel nutzen möchten, bringen dies von zu Hause mit.

Weitere Maßnahmen
• Mit den Händen sollte nicht in das Gesicht gefasst werden, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Treppengeländer möglichst nicht mit der vollen Hand anfassen ggf. den Ellenbogen benutzen.
• Die Husten- und Niesetikette wird eingehalten. Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu halten.
• In allen Räumen sind die „Allgemeinen Schutzmaßnahmen Coronavirus“ der DGUV ausgehängt.

• Die wichtigsten Inhalte aus dem vorliegenden Hygieneplan Corona werden mit den Schüler*innen regelmäßig durch das pädagogische Personal thematisiert und wiederholt. Die Belehrungen und Wiederholungen sind im Klassenbuch zu vermerken.

Lüften
• Mehrmals täglich wird durch das pädagogische Personal eine Stoß- bzw. Querlüftung durchgeführt.
• In allen Räumen (Unterricht, Konferenzen, Gespräche, Verwaltung etc.) ist grundsätzlich für eine gute Belüftung zu sorgen.
• Im Pavillon wird regelmäßig stoß- und quergelüftet. In der Mensa wird nach jedem Essensgang eine Stoß- /Querlüftung durchgeführt.

• Luftfiltergeräte werden an verschiedenen Stellen im Alt- und Neubau aufgestellt.

Hofpausen
• Es finden keine gemeinsamen Hofpausen statt. Die Klassen haben verschiedene Hofzeiten, sodass sich möglichst wenig Kinder gleichzeitig auf dem Außengelände aufhalten.

Ergänzende Förderung und Betreuung
• Der Mund-Nasen-Schutz ist auf allen Wegen und dem gesamten Schulgelände zu tragen. Diese Regelung wird auch auf Betreuungszeiten der eFöB angewandt, wenn die Trennung der Lerngruppen nicht gegeben ist.

In der Notbetreuung sind die Kinder in verschiedenen Räumen in festen Gruppen untergebracht.

Reinigung
• Die Reinigungsfirma führt täglich ordnungsgemäße Reinigungen durch.
• Folgende Areale sollen durch die Reinigungskraft besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griff, Treppen- und Handläufen
  • Lichtschalter, Tische
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Verwaltungskräfte der Schule)
    • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch das Reinigungspersonal zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem in Desinfektionsmittel getränktem Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
    • Der Hausmeister kontrolliert mit Hilfe der Rückmeldungen der Mitarbeiter*innen die Durchführung der Reinigung. Bitte melden Sie jegliche Auffälligkeiten/Unreinheiten umgehend an Fr. Heinrichs.

Anwesenheit
• Bei Symptomen einer ernsthafteren Atemwegserkrankung und bei Fieber bleiben alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen, Pädagogisches Personal, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Hausmeister, Eltern …) grundsätzlich bis zum Abklingen der Krankheitssymptome zu Hause.
• Schüler*innen mit beobachtbaren Krankheitssymptomen lassen wir umgehend durch die Erziehungsberechtigten abholen.

Personen mit erhöhtem Risiko
• Dieser Hygieneplan Corona ist ausschließlich für Personen verfasst, die nicht der Risikogruppe angehören.
• Alle Schülerinnen, Mitarbeiterinnen und Erziehungsberechtigte mit coronarelevanten Vorerkrankungen vermeiden das Betreten des Schulgelände der Grundschule am Vierrutenberg.

Stand 28.04.2021

  1. Fassung